Zuschüsse der Land- und Stadtkreise

 
Die Kreis- und Stadtjugendringe bzw. die Landratsämter im Bereich des Jugendpastoralen Teams gewähren ebenfalls Zuschüsse für die Jugendarbeit. Art und Höhe der Förderung sind jedoch von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Hier findest du eine Übersicht der Förderung der Landkreise:
 
Richtlinien des Kreisjugendrings Breisgau-Hochschwarzwald zur Zuschussförderung von Maßnahmen
 
Grundsätzliches
  1. Der Kreisjugendring fördert durch seine Zuschüsse Veranstaltungen und Maßnahmen seiner Mitgliedsverbände bzw. deren Untergruppierungen.
  2. Der Antrag auf Bezuschussung erfolgt auf dem Original-Formular des Kreisjugendrings. Er ist direkt beim Kreisjugendring einzureichen.
  3. Eine Doppel-Bezuschussung einer Maßnahme durch den Kreisjugendring ist nicht möglich.
  4. Der Eigenanteil an der Maßnahme muss mindestens 75% der Gesamtkosten betragen.
  5. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bezuschussung durch den Kreisjugendring.
  6. Der Vorstand des Kreisjugendrings hat das Recht die Abrechnung sowie die ordnungsgemäße Verwendung des gewährten Zuschusses zu überprüfen.
  7. Zu Unrecht gewährte Mittel müssen zurückerstattet werden.
  8. Es werden nur Teilnehmer/innen bezuschusst, die aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald kommen.
  9. Es werden nur Mitgliedsvereine bzw. Mitgliedsverbände bzw. deren Untergruppierungen bezuschusst, die eine Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages der Jugendhilfe (§§ 8a und 72a SGB VIII) mit dem zuständigen Jugendamt abgeschlossen haben.
  10. Pädagogische Betreuer/innen werden ebenfalls durch den Kreisjugendring bezuschusst. Sie müssen auf der Teilnehmer-/innenliste mit M gekennzeichnet werden. Sie müssen nicht aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald kommen.
  11.  Zuschüsse können nur von den Jugendverbänden (bzw. deren Gruppierungen), die dem Kreisjugendring Breisgau-Hochschwarzwald angehören, beantragt werden.
  12. Zuschüsse werden grundsätzlich nicht auf ein Privatkonto ausgezahlt.
Übersicht der Maßnahmenförderung
   A - Lehrgänge  B - Kurzmaßnahmen  C - Kinder- und Jugendtage  D - besondere Maßnahmen
 Alter der TN 15 - 27 Jahre 6 - 24 Jahre 6 - 27 Jahre 6 - 27 Jahre
 Zielgruppe Gruppenleiter*innen Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche, Leitungsteams
 Dauer max. 7 Tage 2 - 10 Tage max. eine Übernachtung  
 Voraussetzungen ✓ Lehrgangscharakter
✓ Geschlossener Teilnehmerkreis
✓ Geschlossener
Teilnehmerkreis
✓ Überöffentlichkeit ✓ Sowohl offener als geschlossener
Teilnehmerkreis möglich
 Zuschusstage 1 Tag = mind. 5,0h mit Lehrgangsinhalt
½ Tag = 2,5h bis 5,0h
An- und Abreise zählen jeweils als ganzer Tag Mind. ½ Tag bis maximal 2 Tage
(= 1 Übernachtung)
Mind. ½ Tag bis maximal 2 Tage (= 1 Übernachtung)
 Zuschusssatz 3,20 € pro Tag und Teilnehmer
(1,60 € für halbe Tage)
3,20 € pro Tag und Teilnehmer 25% der Gesamtkosten bis max. 500,- € 25% der Gesamtkosten max. 500,- €
 Beispiele ✓ z.B. Ausbildung von
Gruppenleitern
✓ z.B. eintägige Seminare
✓ z.B. Kinder- und
Jugendfreizeiten
✓ z.B. Wochenenden für Kinder und Jugendliche
✓ z.B. Kinderfest
✓ z.B. themen-übergreifend
Verbandstage
✓ z.B. Kinderferienprogramme
✓ z.B. außerschulische Bildung im (musischen o.ä.) Bereich
✓ z.B. Maßnahmen zur Würdigung des
Ehrenamts oder zur
Mitgliedergewinnung
 Inklusions-
Zuschuss bei
erhöhtem
Betreuungs-bedarf
6,40 € pro Tag und Teilnehmer
(3,20 € für halbe Tage)
Der Betreuungs-Mehraufwand muss im Antrag durch die verantwortliche Leitung näher erläutert werden.
4,40€ pro Tag und Teilnehmer
Der Betreuungs-Mehraufwand
muss im Antrag durch die
verantwortliche Leitung näher
erläutert werden.
   
 
 
 
Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit in Freiburg
 
Zuschussempfänger
Antragsberechtigt sind Mitgliedsorganisationen des Stadtjugendring Freiburg e.V. Im Bereich der Förderungen im Sinne des Jugendfonds sind alle Jugendlichen im Alter von 14 bis 21 Jahren mit Wohnsitz in Freiburg antragsberechtigt.
 
Förderungsgrundsätze
  • Zuschüsse können nur für Maßnahmen im Sinne des § 12 SGB VIII gewährt werden.
  • Der Zuschuss beträgt höchstens 75 Prozent der Gesamtausgaben.
  • Jugendleiter/innen im Sinne dieser Richtlinien sind, soweit nicht anders festgelegt, Mitglieder einer Mitgliedsorganisation im Stadtjugendring Freiburg e.V., die eine gültige Jugendleitercard (Juleica) besitzen. Ein/e Jugendleiter/in muss mindestens 16 Jahre alt sein. Jugendleiter/innen können bezuschusst werden, auch wenn sie ihren Wohnsitz außerhalb von Freiburg haben.
  • Referenten/innen können bezuschusst werden, auch wenn sie ihren Wohnsitz außerhalb von Freiburg haben.
  • Der Stadtjugendring Freiburg e.V. behält sich in allen Fällen ein Nachprüfungsrecht der die Bezuschussung begründenden Unterlagen vor. Daraus können gegebenenfalls Rückzahlungsansprüche hergeleitet werden, wenn Zuschüsse zu Unrecht bezahlt worden sind.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich nach der Beendigung der Maßnahme gegen Vorlage des vollständigen Antrags.
  • In der Regel muss der Antrag innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung einer Maßnahme bei der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings Freiburg e.V. vorliegen. Hiervon abweichende Bestimmungen sind zu beachten. Der/die Antragsteller/in erhält anschließend eine Bewilligung.
  • Gefördert werden können Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Freiburg.
  • Es sind die Antragsbögen des Stadtjugendrings Freiburg e.V. zu verwenden.
Besondere Bestimmungen
Folgende Maßnahmen für Kinder und Jugendliche können durch die von der Stadt Freiburg bereitgestellten Zuschüsse gefördert werden:
 
  • Freizeiten für Kinder und Jugendliche
    • Für Teilnehmer/innen im Alter von 6 bis 21 Jahren.
    • Mit mindestens sechs Personen.
    • Mit einer Dauer von mindestens drei Tagen.
    • Für jeweils fünf teilnehmende Personen kann ein/e Jugendleiter/in als pädagogische/r Betreuer/in bezuschusst werden.
    • Der Zuschuss wird je Tag und Teilnehmer/in bzw. Jugendleiter/in gewährt und beträgt derzeit: 3,50€/Tag/Teilnehmenden und 4,50€/Tag/Jugendleitung.
    • Es werden maximal 28 Tage je Freizeit gefördert.
 
  • Kurse, Seminare, Tagungen, Planungstreffen und Konferenzen für Jugendleiter/innen und Jugendliche
    • In der Regel mit mindestens sechs Personen.
    • Bei eintägigen Veranstaltungen mit mindestens fünf Stunden pädagogischem Programm.
    • Bei zweitägigen Veranstaltungen mit aufeinander folgenden Tagen muss jeder Tag mindestens 2,5 Stunden pädagogisches Programm beinhalten. Tage mit 2,5 Stunden Programm werden als halbe Tage gezählt.
    • Der Zuschuss wird je Tag und Teilnehmer/in bzw. Jugendleiter/in gewährt.
    • Aktuelle Zuschusssätze:
      • Jugendleitungen ohne Übernachtung (Kategorie B):
        • 6,50€/Tag/Teilnehmenden und 6,50€/Tag/Jugendleitung
      • Jugendleitungen mit Übernachtung(Kategorie C):
        • 9,00€/Tag/Teilnehmenden und 9,00€/Tag/Jugendleitung
      • Jugendliche ohne Übernachtung(Kategorie D):
        • 4,50€/Tag/Teilnehmenden und 4,50€/Tag/Jugendleitung
      • Jugendliche mit Übernachtung(Kategorie E):
        • 6,50€/Tag/Teilnehmenden und 6,50€/Tag/Jugendleitung
 
  • Internationale Jugendarbeit
    • Mit Teilnehmer/innen von 6 bis 27 Jahren.
    • Eine Jugendleiter/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Mit mindestens zehn Personen.
    • Mit einer Dauer von mindestens drei Tagen.
    • Mit einer Dauer von maximal 28 Tagen.
    • Für jeweils fünf teilnehmende Personen kann ein/e Jugendleiter/in als pädagogische Betreuer/in bezuschusst werden.
    • Der Zuschuss beträgt derzeit: 9,00€/Tag/Teilnehmenden und 11,00€/Tag/Jugendleitung.
 
  • Sondermaßnahmen
Eine Sondermaßnahme im Sinne dieser Richtlinien ist eine Maßnahme oder Aktion einer Mitgliedsorganisation des Stadtjugendrings Freiburg e.V., die auch für Nichtmitglieder offen sein kann. Eine Sondermaßnahme geht über das reguläre Angebot eines Jugendverbandes hinaus. Eine Förderung kann im Vorfeld beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses wird durch den Stadtjugendring Freiburg e.V. festgelegt, darf aber 50 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten nicht übersteigen und soll in der Regel nicht über 600€ liegen.
 
  • Verwaltungs- und Sachkostenzuschuss
Jede Mitgliedsorganisation kann für ihre Verwaltungs- und Sachkosten einen Zuschussantrag stellen. Der Antrag ist nach Ende des Kalenderjahres auf dem dafür vorgesehenen Antrags-formular zu stellen. Über eine Bezuschussung entscheidet der Stadtjugendring Freiburg e.V. im darauffolgenden Jahr, nach Abschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Zuschuss darf höchstens 2.000 € betragen. Es werden maximal 75 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst.
 
  • Projekte in der verbandlichen Jugendarbeit
Ein Projekt im Sinne dieser Richtlinien ist eine Maßnahme, deren Umsetzung mit den Teilnehmenden in mehreren Schritten über einen längeren Zeitraum erfolgt. Projekte können Themenbereiche wie soziale und politische Kinder- und Jugendbildung, Umwelt und Kultur, sowie die Öffentlichkeitsarbeit und die Mitgliederwerbung beinhalten. Eine Förderung sollte in der Regel im Vorfeld beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses wird durch den Stadtjugendring Freiburg e.V. festgelegt, darf aber 75 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen. Der Zuschuss darf höchstens 2.500 € betragen.
 
  • Förderung von inklusiven Ansätzen in Maßnahmen der verbandlichen Jugendarbeit
Für eine Förderung im Bereich inklusiver Ansätze in Maßnahmen der verbandlichen Jugendarbeit, muss im Vorfeld der Maßnahme eine Information mit einer kurzen Beschreibung des inklusiven Ansatzes der Maßnahme an den Stadtjugendring Freiburg e.V. erfolgen.
 
  • Jugendfonds
Der Jugendfonds fördert Maßnahmen und Projekte, die von Jugendlichen oder Jugend-Initiativen selbstständig und ehrenamtlich organisiert werden. Es sollen neue oder bereits bestehende Vorhaben in der Freiburger Jugendarbeit ideell und materiell unterstützt und fachlich begleitet werden. Eine Förderung sollte in der Regel im Vorfeld beantragt werden. Der Stadtjugendring Freiburg e.V. prüft und genehmigt Jugendfonds-Anträge. Antragsberechtigt sind alle in Freiburg wohnenden Jugendlichen von 14 bis 21 Jahren.
 
 
 
Im Landkreis Emmendingen übernimmt das Landratsamt die Auszahlung der Zuschüsse. Es gelten folgende Fördersätze:
 
  1. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit mindestens 2,5 Stunden Programm >> 2,70 € je Teilnehmer*in
  2. Tagesveranstaltungen mit mindestens fünfstündigem Programm >> 2,70 € je Teilnehmer*in
  3. Mehrtägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtungen (z. B. Zeltlager, Hüttenaufenthalte, Freizeiten, Schulungen) >> 3,20 € je Teilnehmer*in und Tag
  4. Thematisch ausgerichtete, pädagogisch orientierte und zeitlich befristete Projekte >> bis zu 50% der Kosten und insgesamt höchstens 270,00 €
    Antragsformular:
    Musterantrag als Ausfüllhilfe:
Förderrichtlinien: 
 
Die aktuellen Antragsformulare und Teilnehmendenlisten findest du hier.
 
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Lörrach
 
Der Landkreis Lörrach als Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördert die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz entsprechend der Verpflichtung aus § 74 des Sozialgesetzbuches VIII unter der Voraussetzung, dass der jeweilige Träger
  • die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt,
  • die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bietet,
  • gemeinnützige Ziele verfolgt,
  • eine angemessene Eigenleistung erbringt und
  • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
Antragsberechtigung
Zuschüsse beantragen können Träger der freien Jugendhilfe, Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend, insbesondere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII und Träger der außerschulischen Jugendbildung nach § 2 JBG. Die ZuwendungsempfängerInnen müssen ihren Sitz und ihre Tätigkeit im Landkreis Lörrach haben oder den Sitz in den benachbarten Landkreisen haben, deren Tätigkeitsbereich sich in den Landkreis Lörrach erstreckt. Ausgeschlossen sind Aktivitäten der Jugendarbeit als DienstleisterInnen im Auftrag einer Kommune oder einer gewerblichen Einrichtung. Veranstaltungen und Projekte, die in Zusammenarbeit mit Schulen oder in deren Auftrag durchgeführt werden (während der Schulzeit, mit Genehmigung der Schulen, mit Beteiligung von Schulpersonal, nur schulintern angeboten) sind nicht Bestandteil der Förderung durch das Jugendförderpro-gramm. Ab dem 01.01.2019 werden mit dem Jugendförderprogramm nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die mit dem Landratsamt Lörrach eine Vereinbarung nach §72 a SGB VIII abgeschlossen haben. 
 
Zuschussprogramm
Die Förderung von Freizeiten erfolgt nur, wenn diese von qualifizierten JugendleiterInnen geleitet werden. Die Qualitätsstandards* sind entsprechend einzuhalten. 
 
1. Freizeitmaßnahmen ohne Übernachtung
  • an mindestens 3 - höchstens 21 Tagen,
  • mit mindestens 5 TeilnehmerInnen im Alter von 6 - 27 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Lörrach
  • auf 11 TN muss mindestens 1 qualifizierte(r) JugendleiterIn eingesetzt sein.
  • Zuschuss: 0,50 € pro Tag/TeilnehmerIn
  • Verfahren: Antragsformular 1, TeilnehmerInnenliste (TL), JugendleiterInnenliste (JL) und ein Beleg, aus dem hervor geht, dass die Freizeit stattgefunden hat. JugendleiterInnen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Lörrach werden in gleicher Höhe bezuschusst:
    • höchstens 1 JugendleiterIn auf 5 TeilnehmerInnen.
  • Qualifizierungsnachweis: Kopie der Juleica oder Pädagogisches Berufszertifikat
 
2. Freizeiten mit Übernachtung
  •   an mindestens 2 - höchstens 21 Tagen ,
  •   mit mindestens 5 TeilnehmerInnen im Alter von 6 - 27 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Lörrach
  •   auf 11 TN muss mindestens ein(e) qualifizierte(r) JugendleiterIn eingesetzt sein.
  • Zuschuss: 2,50 € pro Tag/TeilnehmerIn
  • Verfahren: Antragsformular 2, TeilnehmerInnenliste (TL), JugendleiterInnenliste (JL) und ein Beleg, aus dem hervor geht, dass die Freizeit stattgefunden hat. JugendleiterInnen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Lörrach werden in gleicher Höhe bezuschusst:
    • höchstens 1 JugendleiterIn auf 5 TeilnehmerInnen.
  • Qualifizierungsnachweis: Kopie der Juleica oder Pädagogisches Berufszertifikat
 
3. Integrative Freizeiten mit Menschen mit Behinderung (gemäß SCHWBG),
  • an mindestens 2 - höchstens 21 Tagen,
  • für TeilnehmerInnen im Alter von 6-27 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Lörrach
  • Integrationsschlüssel 10 %
  • auf 11 TN muss mindestens ein(e) qualifizierte(r) JugendleiterIn eingesetzt sein.
  • Zuschuss: 2,60 € pro Tag/TeilnehmerIn
  • Verfahren: Antragsformular 3, TeilnehmerInnenliste (TL), JugendleiterInnenliste (JL) und ein Beleg, aus dem hervor geht, dass die Freizeit stattgefunden hat. Eine schriftliche Erklärung der/des verantwortlichen JugendleiterIn zum Nachweis der Teilnahme von Menschen mit Behinderung (gemäß SCHWBG). JugendleiterInnen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Lörrach werden in gleicher Höhe bezuschusst:
    • höchstens 1 JugendleiterIn auf 3 TeilnehmerInnen.
  • Qualifizierungsnachweis: Kopie der Juleica oder Pädagogisches Berufszertifikat
 
4. Internationale Jugendbegegnungen im Ausland
  • an mindestens 2 - höchstens 21 Tagen
  • mit mindestens 5 TeilnehmerInnen im Alter von 12 - 27 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Lörrach
  •  auf 11 TN muss mindestens ein(e) qualifizierte(r) JugendleiterIn eingesetzt sein.
  • Zuschuss: 2,60 € pro Tag/TeilnehmerIn
  • Verfahren: Antragsformular 4, TeilnehmerInnenliste (TL), JugendleiterInnenliste (JL), Programmbeschreibung mit Zeitangaben und ein Beleg, aus dem hervor geht, dass die Intern. Jugendbegegnung stattgefunden hat. JugendleiterInnen werden in gleicher Höhe bezuschusst:
    • höchstens ein(e) JugendleiterIn auf 5 TeilnehmerInnen.
  • Qualifizierungsnachweis: Kopie der Juleica oder Pädagogisches Berufszertifikat
 
5. Internationale Jugendbegegnungen im Inland
  • an mindestens 2 - höchstens 21 Tagen
  • mit mindestens 5 TeilnehmerInnen im Alter von 12-27 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Lörrach
  • auf 11 TN muss mindestens 1 qualifizierte(r) JugendleiterIn eingesetzt sein.
  • Zuschuss: 1,60 € pro Tag/TeilnehmerIn
  • Verfahren:Antragsformular 5, TeilnehmerInnenliste (TL), JugendleiterInnenliste (JL), Programmbeschreibung mit Zeitangaben und ein Beleg, aus dem hervor geht, dass die Intern. Jugendbegegnung stattgefunden hat. JugendleiterInnen werden in gleicher Höhe bezuschusst:
    • höchstens eine JugendleiterIn auf 5 TeilnehmerInnen.
  • Qualifizierungsnachweis: Kopie der Juleica oder Pädagogisches Berufszertifikat
 
6. Jugendbegegnungen in der REGIO F-CH-D
  • an mindestens 2 - höchstens 21 Tagen
  • mit mindestens 5 TeilnehmerInnen im Alter von 6-27 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Lörrach
  • auf 11 TN muss mindestens ein(e) qualifizierte(r) JugendleiterIn eingesetzt sein.
  • Zuschuss: 40 % des tatsächlichen Aufwandes, höchstens 1100.- €
  • Verfahren: Antragsformular 6, TeilnehmerInnenliste (TL), JugendleiterInnenliste (JL), Programmbeschreibung mit Zeitangaben und ein Beleg, aus dem hervor geht, dass die Jugendbegegnung in der REGIO mindestens mit zwei Ländern stattgefunden hat. JugendleiterInnen werden in gleicher Höhe bezuschusst:
    • höchstens ein(e) JugendleiterIn auf 5 TeilnehmerInnen.
  • Qualifizierungsnachweis: Kopie der Juleica oder Pädagogisches Berufszertifikat
 
7. JugendleiterInnen-Schulungen und Seminare
  • mit mindestens 5 TeilnehmerInnen ab 15 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Lörrach
  • ab 1 bis zu 10 Tagen mit täglich mindestens fünfstündigem Programm.
  • Der volle Tagessatz wird bei mindestens 5-stündigem Programm, der halbe Tagessatz bei mindestens 2 ½ - stündigem Programm gewährt.
  • Halbe Tage können nur abgerechnet werden, wenn ein voller Tag vorausgeht oder nachfolgt oder mindestens drei halbe Tage innerhalb eines Monats eine zusammenhängende thematische Einheit bilden.
  • Die Schulungen und Seminare müssen nach der Programmplanung geeignet sein das Schulungs- oder Seminarziel zu erreichen und Themen mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkund-licher und technischer Bildung beinhalten nach SGB VIII, § 11 Abs. 3.
  • Schulungen oder Seminare, die nur religiöse, arbeitsrechtliche und berufsständische Themen sowie Themen mit einseitiger parteipolitischer Zielsetzung behandeln, gelten nicht als JugendleiterInnen-Schulung oder als Seminar. Gleiches gilt für sportfachliche und vergleichbare Schulungen/Seminare mit ausschließlich fachspezifischem Inhalt.
  • Zuschuss: 14,00 € pro Tag/TeilnehmerIn
  • Verfahren: Antragsformular 7, JugendleiterInnenliste (JL), Programmbeschreibung mit Zeitangaben. Ein Beleg, aus dem hervor geht, dass die JugendleiterInnen-Schulung oder das Seminar stattgefunden hat.
  • Qualifizierungsnachweis für Schulende: Kopie der Juleica oder Pädagogisches Berufszertifikat
 
8. Projekte in der Jugendarbeit
  • Projekte der Integration, der geschlechtsspezifischen Jugendarbeit, der Umweltpädagogik, der Sucht- und Gewaltprävention, der Jugendkulturarbeit und der Medienpädagogik werden mit 25 % des tatsächlichen Aufwandes, höchstens mit 1500.-€ gefördert.
  • Die Projekte müssen sich von der laufenden Gruppenarbeit bzw. der Kinder- und Jugendarbeit in einer Jugendeinrichtung abheben. Die Projekte beinhalten Vorbereitung-, Umsetzungs- und Auswertungsphase. Ein-zelinvestitionen über 500.- € werden bezuschusst, wenn sie für mehrere Maßnahmen eingesetzt werden.
  • Verfahren: Antragsformular 8, TeilnehmerInnenliste (TL), JugendleiterInnenliste (JL), Projektbeschreibung mit Zeitangaben und dokumentierten Projektphasen.
  • Die Aufstellung der Gesamtkosten des Projektes mit Belegkopien muss 8 Wochen nach Projektende erfolgen.
  • Qualifizierungsnachweis für ProjektleiterInnen: Kopie der Juleica oder Pädagogisches Berufszertifikat.
 
9. Material für die Jugendarbeit
  • 15 % Zuschuss zu dem tatsächlichen Materialwert, wenn der Gesamtaufwand mehr als 300.- € beträgt. Atypische Anträge und Anträge mit einer Förderung höher als 5000.- € entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
  •  Verfahren: Antragsformular 9, Aufstellung der Materialkosten und Belegkopien. Anträge können erst ab einem Mindestbetrag von insgesamt 300.-€ eingereicht werden.
 
Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 8 Wochen (56 Tage) nach dem Ende der Maßnahme oder der Materialanschaf-fung und zwar bei Erreichen des Mindestbetrages (300.- €) beim Landratsamt-Kreisjugendreferat Lörrach ein-gegangen sein. Eingangsstempel des Landratsamtes ist maßgebend für die Ausschlussfrist. Über den Antrag entscheidet die Verwaltung des Fachbereichs Jugend & Familie, über atypische Anträge auf Zuschuss entscheidet der Jugendhilfeausschuss.Die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Lörrach (Jugendförderprogramm) tritt zum 01.08.2009 in Kraft. 
 
Übergangsregelung: Das Kreisjugendreferat stellt, zusätzlich zu den Vereinen und Verbänden, Ausbildungsmodule für die Juleica zur Verfügung.Für diese Qualifizierung von Ehrenamtlichen JugendleiterInnen wird aus dem Förderprogramm dem Kreisju-gendreferat 25.- € pro Tag/TN gewährt. 
 
Adresse & Beratung:
Landratsamt Lörrach - Kreisjugendreferat
Luisenstr. 35 (Haus 4), 79539 Lörrach
Tel.: 0 76 21/4 10-5290, Fax: 07621-410-95290
 
 
 
Zuschüsse Kreisjugendring
Über den Kreisjugendring können Zuschüsse für Freizeiten, Schulungen und Projekte beantragt werden.
 
 
 
Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit im Landkreis Waldshut
 
Nach Auflösung des Kreisjugendrings zum 31.12.2018 organisieren sich die Jugendverbände neu im „Netzwerk der verbandlichen Jugendarbeit“. Der Landkreis Waldshut fördert und unterstützt das ehrenamtliche Engagement in der verbandlichen Jugendarbeit.
 
Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind die Mitglieder im Netzwerk der Jugendverbände im Landkreis Waldshut sowie deren Ortsverbände.
 
Fördermaßnahmen:
a) Zuschüsse für Freizeitmaßnahmen: Förderfähig sind mehrtägige Fahrten, Freizeiten und Zeltlager, die nachweislich der Kinder- und Jugendarbeit dienen. Die Dauer beträgt mindestens 2 und höchstens 21 Tage. Die Mindestteilnehmer*innenzahl ist auf 6 Personen (Kinder und Jugendliche ohne Betreuer*innen) festgelegt. Gefördert werden Teilnehmende mit Wohnsitz im Landkreis Waldshut, die bei Beginn der Freizeit 6 aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Pro angefangene 6 teilnehmende Kinder und Jugendliche wird eine Betreuungsperson (Mindestalter 16 Jahre) gefördert.
Zuschusshöhe: 3,-€ pro Tag und Person 
 
b) Fortbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Kinder-und Jugendarbeit: In eigener Regie durchgeführte Schulungen werden bei Vorlage eines detaillierten Programms mit Angabe der Gesamtkosten und einem Nachweis über die Teilnehmenden bezuschusst. Die Mindestschulungszeit beträgt 3 Stunden pro Tag. Das Mindestalter der Teilnehmenden ist 14 Jahre.
Zuschusshöhe: 8,-€ pro Tag und Person, maximal 50% der Gesamtkosten 
 
Zuschussvoraussetzung: Die Bezuschussung setzt den Abschluss einer Vereinbarung zum Kinderschutz gemäß § 72a SGB VIII und die aktive Teilnahme im Netzwerk voraus. Ein Verband, der am Netzwerktreffen nicht mit mindestens zwei Personen teilnimmt, verwirkt seine Zuschussberechtigung für das folgende Kalenderhalbjahr.
 
Antragsverfahren: Alle Antragsformulare sind auf der Homepage des Landkreises hinterlegt und können bei Bedarf auch über das Jugendamt angefordert werden. Mit dem Antrag ist eine Teilnahmeliste einzureichen, deren Richtigkeit durch die Unterschrift der verantwortlichen Leitung der Maßnahme bestätigt wird. Unterschriftenlisten des Landesjugendplans werden akzeptiert. Aus der Teilnahmeliste müssen der Titel der Veranstaltung, das Datum und die Dauer, sowie Namen, Wohnorte und das Alter der Teilnehmenden hervorgehen.
 
Anträge auf Zuschüsse sind im Kalenderjahr der Durchführung der Maßnahme zeitnah nach Abschluss einzureichen. Anträge, die nach dem 31.12. des jeweiligen Jahres der Maßnahme eingehen, werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen davon sind Maßnahmen, die nach dem 15. Dezember enden. Anträge für diese Maßnahmen können auch im Folgejahr gestellt werden.
 
Antragsprüfung und Auszahlung: Nach Eingang des Antrags wird innerhalb von 4 Wochen über den Antrag entschieden. Die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung erfolgt schriftlich und der Förderbetrag wird direkt an den Verband überwiesen.